top of page

AGB

Betreuungsvereinbarung (Stand 01/ 2022)
 
1. Vertragsgrundlagen
1.1. Zwischen dem Hundehalter und Gassi-Service Müller wird folgender Betreuungsvertrag geschlossen:
1.2.1. Der Betreuungsvertrag ist von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende kündbar. Unbeschadet davon bleibt das Recht der außerordentlichen Kündigung.
1.3. Gassi-Service Müller verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten, sowie seine Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
1.4. Der Hundehalter erklärt, dass der Hund in seinem Eigentum steht und er uneingeschränkt über ihn verfügen kann.
1.5. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und außerdem zu jeder Jahreszeit gegen Parasiten präventiv geschützt ist. Er sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose (Virushusten nach Absprache).
1.5.1. Der Hundehalter verpflichtet sich, Veränderungen des Gesundheitszustandes seines Hundes umgehend mitzuteilen, insbesondere im Falle einer ansteckenden Krankheit. Der Verdacht auf eine Erkrankung des Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter mitzuteilen.
1.6. Der Hundehalter versichert, dass eine spezielle Haftpflichtversicherung für das Tier besteht.
 
2. Leistungsumfang
2.1. Gassi-Service Müller gewährleistet jedem zu betreuenden Hund während der vereinbarten Betreuungszeit ausreichend Freilauf auf umzäuntem Gelände oder auf Spaziergängen.
2.2. Die Hunde werden in einem klimatisierten Auto, das die gesetzlichen Bestimmungen für Ladung (§ 23 Stvo) erfüllt, transportiert.
2.3. Der in Betreuung gegebene Hund wird nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer von Gassi-Service Müller nach Hause gebracht. Ist die vereinbarte Rückgabe ohne Begründung nicht möglich, ist Gassi-Service Müller berechtigt, den Hund nach 15 Tagen einem Tierheim zu übergeben oder anderweitig zu vermitteln. Das Tierheim wird von Gassi-Service Müller ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
 
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Der Hundehalter verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung (richten sich nach der aktuellen gültigen Preisliste), welche Bar am Betreuungstag oder mit Erhalt der Rechnung, spätestens aber nach 14 Werktagen fällig wird.
3.2 Alle Preise beinhalten Urlaub und Krankheit.

3.3. Absagen von Betreuungstagen müssen mindestens 24 Stunden vorher durch den Hundehalter erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird der Betreuungstag in voller Höhe angerechnet.
 3.4. Längere Ausfallzeiten des Hundes wie Urlaube sind mindestens 14 Tage vor Antritt mitzuteilen. Erfolgt dies später, ist eine Ausfallpauschale von 60€ zu zahlen.
 
4. Krankheit
4.1. Gassi-Service Müller verpflichtet sich, den Hundehalter oder dessen ernannten Vertreter umgehend zu benachrichtigen, falls bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Gassi-Service Müller ihn oder seinen Vertreter jederzeit nachrichtlich erreichen kann.
4.1.1. Sollte der Hund während der Betreuungszeit erkranken oder sich verletzen, so wird Gassi-Service Müller bevollmächtigt, nach eigenem Ermessen der Dringlichkeit einen Tierarzt aufzusuchen. Die entstehenden Tierarztkosten trägt der Hundehalter.
 
5. Haftung
5.1. Der Hundehalter bleibt auch während der Zeit der Betreuung Tierhalter und/oder Eigentümer im Sinne des § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr bei Gassi-Service Müller abgegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen dort befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
5.2. Für Schäden, die der Hund bei Dritten verursacht (§ 834 BGB) haftet vorrangig Gassi-Service Müller. Eine von Gassi-Service Müller abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung deckt entsprechende Schäden an Dritten ab. Eine evtl. von Gassi-Service Müller zu leistende Eigenbeteiligung bis zu 300 Euro hat der Hundehalter zu erstatten.
5.2.1. Der Hundehalter wird über die betrieblichen Abläufe im Erstgepräch informiert. Es ist ihm bekannt, dass sein Hund in Gruppenhaltung betreut wird und es vorkommen kann, dass Auseinandersetzungen stattfinden.
5.2.2. Gassi-Service Müller haftet nicht für Verletzungen des Hundes, die u. a. durch die Gruppenhaltung oder den Freilauf entstehen können. Dem Hundehalter sind die Risiken der Gruppenhaltung und des Freilaufs bewusst.
5.2.3. Hält  aus Gassi-Service Müller seiner Sicht einen Maulkorb für erforderlich um schwerwiegende Auseinandersetzungen zu vermeiden, ist Gassi-Service Müller berechtigt dem Hund einen „Maulkorb“ anzulegen oder vom Hundehalter zu verlangen, dass der Hund während der Betreuung einen tierschutzgerechten „Maulkorb“ trägt.
5.3. Der Hundehalter ist einverstanden, dass sein Hund in einer Gruppe geführt und wenn möglich weitgehend unangeleint in öffentlichen Gebieten ausgeführt wird.
5.4. Gassi-Service Müller haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Haus- und Wohnungsschlüsseln, Hundehalsbändern, Hundemarken, Hundedecken, Hundeleinen und sonstigen Utensilien.
 
6. Sonstiges
6.1. Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Betreuung geben und dieses Gassi-Service Müller verschweigen, wird für die auftretenden Folgen (Deckung der Hündin) keine Haftung übernommen.
6.1.1. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

AGB
bottom of page